Zeiler Baudenkmäler

St. Johannes von Nepomuk (Haßfurter Straße)

  • Nepomuk (Finanzamt)

    St. Johannes von Nepomuk

diverse Quellen

Am Treppenabgang zum "Seerangen", unweit des Finanzamts, steht diese Figur des St. Johannes von Nepomuk (im Volksmund lediglich "Nepomuk"), auf neuem Sockel, Sandstein, Rokoko, um 1750/70. Der Heilige hat wohl einst an der Brücke gestanden, die vor dem Oberen Tor den vorgelagerten Trockengraben überspannte. An der Altach (Sahlendersbrücke) steht eine weitere Nepomuk-Figur (um die sich allerlei Anekdoten ranken).

Johannes von Nepomuk wurde als Johannes Wolfflin um 1345 in dem böhmischen Ort Nepomuk bei Pilsen geboren. Als Bischof geriet er in die Auseinandersetzungen zwischen König Wenzel und dem Prager Erzbischof, wurde im Jahr 1393 vom König festgesetzt, gefoltert und schließlich von einer Brücke in die Moldau geworfen und ertränkt. Fünf Flammen haben der Legende nach den im Wasser treibenden Leichnam umgeben. Außerdem wird erzählt, dass er deshalb gefoltert und getötet worden war, weil er als Beichtvater der Königin das Beichtgeheimnis nicht brechen wollte. Bald wurde er, zuerst in Böhmen, dann im ganzen mitteleuropäischen Raum, als Märtyrer verehrt. 1729 sprach ihn der Papst heilig. Bald wurde er einer der meistverehrten und -dargestellten Heiligen. Er gilt v.a. als "Brückenheiliger", aber auch als Patron der Beichtväter, Priester, Schiffer, Flößer und Müller. Seine Attribute sind oft ein Sternenkranz ums Haupt und ein Kruzifix. Manchmal wird er auch mit der Schweigegeste (Finger an den Lippen) oder mit segnender Hand dargestellt. Bei der hier beschriebenen Nepomuk-Statue findet sich als Attribut nur das Kruzifix.

Aus: Flurdenkmäler im Landkreis Haßberge (1968)

Werner F. Hoppe

Heiligenstandbild (St. Nepomuk-Statue) am westlichen Stadtausgang, gegenüber dem Stadtturm auf geschweiftem, reich gegliedertem Rokoko-Sockel überlebensgroßes Standbild des Heiligen, Kreuz im Arm haltend. An der nördlichen Sockelleiste Zierornament. Ohne Inschrift und Jahreszahl, gute Arbeit zwischen 1750 und 1770.(Quelle: Hoppe, Flurdenkmäler, S. 131)